Alarmierung

 

 

 

Wie wird die Feuerwehr alarmiert?

Noch während ein Anrufer bei der Rettungsleitstelle einen Notruf absetzt (112), gibt der Disponent der Leitstelle die Schadensmeldung detailliert in einen Computer ein. Die Software bestimmt je nach Einsatzort, Tageszeit und Schadensereignis, welche Feuerwehren mit wie viel Einsatzkräften alarmiert werden müssen. Über Funk werden dann automatisch die Alarmschleifen ausgelöst. In Orsingen-Nenzingen wird nicht mehr mit der Sirene, sondern über die "Stille Alarmierung" alarmiert. Dabei tragen die einzelnen Feuerwehrleute einen Meldeempfänger, den so genannten Piepser bei sich. Im Falle einer Alarmierung löst der Piepser dann aus und signalisiert den Feuerwehrleuten durch Alarmtöne, vibrieren und einer Anzeige mit Pfeil im Display welche Schleife alarmiert wurde und  zu welcher Art von Einsatz sie gerufen werden.

 
 
 

Die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus

 

Wir Feuerwehrleute warten nicht im Feuerwehrhaus auf einen Alarm sondern gehen irgendwo unserem Beruf nach, geniessen unsere Freizeit oder liegen auch friedlich im Bett und schlafen. Erst wenn wir einen Alarm über den Piepser empfangen, fahren wir zu den Feuerwachen. Dazu sind wir auf unsere Privatfahrzeuge angewiesen. Da jetzt unter Umständen jede Minute über Leben und Tod anderer Menschen entscheiden kann, versuchen wir, so schnell wie möglich zum Feuerwehrhaus zu gelangen. Um auf uns aufmerksam zu machen, haben einige  den Warnblinklichter und das Abblendlicht an.

Bei dieser Fahrt dürfen wir Sonderrechte (§35 StVO Abs. 1 und 8) in Anspruch nehmen. So müssen wir uns nicht an jedes Verkehrsschild oder an das Tempolimit halten. Wichtigstes Gebot ist aber, dass durch unsere Fahrt kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden darf. Allerdings haben wir kein Wegerecht, das heisst, Sie müssen uns nicht die Vorfahrt gewähren (dies hat man nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht). Es wäre aber sehr nett, wenn Sie uns trotzdem die Vorfahrt geben würden. Denn wir sind auf dem Weg, um das Leben oder das Hab und Gut anderer Menschen zu schützen, und vielleicht warten ja Sie das nächste Mal auf unsere Hilfe.

 

Die Fahrt zur Einsatzstelle

In den Feuerwachen angekommen ziehen wir unsere persönliche Schutzausrüstung an. Dazu gehören Schutzanzug, Feuerwehrstiefel, Helm und Handschuhe. Anhand der Ausrückeordnung wissen wir, welche Fahrzeuge am Einsatzort gebraucht werden.

Auf der Fahrt im Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort legen wir eventuell zusätzliche Schutzausrüstungen an. So werden sich einige Kameraden bei einem Brand mit Atemschutzgeräten ausrüsten, bei Einsätzen mit verletzten Personen sind Aids-Handschuhe Pflicht. In der Regel fahren wir jetzt auch mit Einsatzhorn und Blaulicht durch die Stadt, es ordnet nach § 38 Abs. 1 StVO an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn und eine Rettungsgasse zu schaffen.